Brandschutz

Bei der Abdichtung von linearen Fugen in Situationen, die Brandschutzvorschriften unterliegen, muss festgelegt werden, ob die untersuchten Strukturen Merkmale aufweisen, die denen entsprechen oder mit denen vergleichbar sind, die in den Zertifizierungen der zu verwendenden Produkte festgelegt wurden (Breite der Dehnungsfugen, Dicke und Dichte der Wände). „Die Verarbeitung von Dichtstoffen ist in tragenden Strukturen möglich, deren Dicke und Dichte denen des getesteten Dichtstoffs entspricht bzw. größer als diese ist, und deren Feuerwiderstandsklasse gleich oder größer als die des untersuchten Dichtstoffs ist. Die Feuerwiderstandsklasse der getesteten Wand muss durch den entsprechenden Klassifizierungsbericht, der von einem zugelassenen Labor auszustellen ist, nachgewiesen werden (UNI EN 1366-4).

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1. Montage der Brandschutztür

2. Abdichtung von Anschluss- und Dehnfugen

3. Abdichtung von überstreichbaren Anschluss- und Dehnfugen